Rechtsprechung
AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Mietzinsforderung nach Wohnflächenvergrößerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mietzinsforderung nach Wohnflächenvergrößerung bei Vereinbarung einer echten Quadratmetermiete ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14
Diese Regelunglücke kann jedoch nicht im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschlossen werden, da dies eine unzulässige Erweiterung des Vertragsgegenstandes darstellen würde (vgl. allg. hierzu BGH, NJW 1980, 2347).Durch eine ergänzende Vertragsauslegung darf der Inhalt der Parteierklärungen nicht verändert werden (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 1490), unzulässig ist die Schaffung einer zusätzlichen Bindung der Parteien, die über den wesentlichen Inhalt des Vertrages hinausgeht (BGHZ 77, 301, 304).
- LG Köln, 26.09.2013 - 1 S 275/12
Duldung einer Wohnflächenerweiterung im Hinblick auf die objektive Verbesserung …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14
Gerade in Bezug auf die Preisfindung bestehen in solchen Situationen vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten, deren Ausschöpfung den Parteien des Vertrages im Rahmen ihrer Privatautonomie überlassen bleiben muss (vgl. LG Köln, Urteil vom 26.09.2013 - 1 S 275/12 - BeckRS 2014, 15573). - BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14
Die ergänzende Vertragsauslegung muss als zwingende, selbstverständliche Folge aus dem Regelungszusammenhang des Vertrages resultieren (BGHZ 40, 91, 103) und darf nicht über das rechtliche Beziehungsfeld hinausgehen, welches die Parteien regeln wollten (…vgl. Busche in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 157 Rn. 56).
- BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93
Verzinsung einer Mietkaution
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14
Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit enthält (BGHZ 127, 138, 142). - BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88
Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14
Durch eine ergänzende Vertragsauslegung darf der Inhalt der Parteierklärungen nicht verändert werden (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 1490), unzulässig ist die Schaffung einer zusätzlichen Bindung der Parteien, die über den wesentlichen Inhalt des Vertrages hinausgeht (BGHZ 77, 301, 304). - OLG Dresden, 01.07.2014 - 5 U 1890/13
Anforderungen an die Vereinbarung einer sog. echten Quadratmetermiete
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14
Eine sog. echte Quadratmetermiete ist anzunehmen, wenn aus dem Mietvertrag hervorgeht, dass sich der Mietzins aus der tatsächlichen Quadratmeterzahl des Mietobjektes multipliziert mit einem pro Quadratmeter zu zahlenden Mietzins ergeben soll und der Mietzins sich unmittelbar auf Grundlage der tatsächlichen Fläche bestimmen soll (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 1. Juli 2014, Az.: 5 U 1890/13, juris). - BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 298/13
Wohnraummiete: Konkludente Annahme des Angebots des Vermieters auf …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14
Zwar nimmt eine Mieterin unter Umständen, wenn ein konkretes Angebot des Vermieters auf Gebrauchsüberlassung einer neu geschaffenen Wohnfläche gegen Zahlung erhöhter Mietzinses besteht, dieses Angebot konkludent durch Nutzung der neuen Wohnfläche an (vgl. BGH, Urteil vom 02. Juli 2014, VIII ZR 298/13 - juris).